Die verschiedenen Elternräte verstehen sich als Verbindungsglied zwischen den Menschen mit Handicap, deren Angehörigen und Betreuern, die in den Einrichtungen der Lebenshilfe betreut werden und den Angestellten, dem Vorstand und der Geschäftsführung der Lebenshilfe Unterer Niederrhein.
Was ist der Elternbeirat?
Der Beirat besteht aus den jeweiligen Vorsitzenden der Elternvertretungen der einzelnen Einrichtungen. Der Elternbeirat vertritt die Belange der Menschen mit Handicap, ihrer Eltern und Betreuer. Er unterstützt gegenüber den Verantwortlichen aller Einrichtungen der Lebenshilfe Unterer Niederrhein und der Öffentlichkeit die Ziele und Wünsche der Menschen mit Handicap.
Im § 6 der Satzung des Lebenshilfe Unterer Niederrhein e.V. sind die Organe des Vereins benannt. Hier findet sich neben der Mitgliederversammlung und dem Vorstand auch der Elternbeirat. Wie im § 10 der Satzung weiter ausgeführt, besteht er aus Elternteilen und/oder Betreuern, deren Kinder oder Betreute in der Werkstatt arbeiten, in einer Wohneinrichtung wohnen oder eine Kindertagesstätte besuchen.