Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung des Personals der Lebenshilfe Unterer Niederrhein. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und dem Personal ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Der Grundgedanke des Betriebsverfassungsgesetzes ist, das Personal an betrieblichen Entscheidungen des Arbeitgebers zu beteiligen.
Alle vier Jahre wählt das Personal der Lebenshilfe Unterer Niederrhein den Betriebsrat neu. Die Anzahl der Mitglieder des Betriebsrates richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer.
Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und weiteren Ausschussmitgliedern.
Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Jeden Donnerstag findet ein Treffen des Betriebsausschusses im Betriebsratsbüro statt.
Montags 8.00 – 16.00 Uhr
Donnerstags 8.00 – 16.00 Uhr
Der Betriebsrat ist außerdem von montags bis freitags zu den Dienstzeiten der Werkstatt über Handy erreichbar.