Betriebsintegrierte Arbeitsplätze ermöglichen unseren Mitarbeiter*innen die Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb der Werkstatt. Sie öffnen einen Weg in Unternehmen, Behörden oder Organisationen des allgemeinen Arbeitsmarktes, dem sogenannten „1. Arbeitsmarkt“.
Möglichkeiten einer betriebsintegrierten Tätigkeit gibt es in unterschiedlichsten Bereichen, zum Beispiel in
Die Besonderheit: die betriebsintegrierten Arbeitsplätze sind organisatorisch, aber nicht räumlich, an die LHUN gebunden. Die Beschäftigung erfolgt in einem Unternehmen, während die LHUN die Organisation, Betreuung, Entlohnung und Versicherung der Mitarbeiter*innen übernimmt.
Mitarbeiter*innen wie auch Arbeitgeber profitieren so auf vielfältige Weise von dieser Zusammenarbeit.
Ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz bietet unseren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. In Vorbereitung auf einen BIAP wird bei jedem Mitarbeiter*in entsprechend seiner Interessen, Wünsche, Fähigkeiten und Möglichkeiten eine individuell passende Beschäftigungsmöglichkeit erarbeitet. Dabei spielen die beiderseitigen Interessen und Möglichkeiten eine wichtige Rolle, denn der BIAP sollte sowohl für den Menschen mit Handicap als auch für das Unternehmen passen.
Wenn sich beide Seiten eine Zusammenarbeit vorstellen können, werden die Mitarbeiter*innen im Vorfeld durch die LHUN für die fachlichen und persönlichen Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes geschult. Aber auch über die Aufnahme der Tätigkeit hinaus bleibt die LHUN für die Mitarbeiter*innen Ansprechpartner und unterstützt in allen Belangen rund um den BIAP.
Über einen BIAP bieten Sie als Arbeitgeber unseren Mitarbeiter*innen eine Arbeitsstelle in Ihrem Unternehmen an. Ihre Vorteile: Sie können Ihr hauseigenes Fachpersonal entlasten, die Produktivität steigern, die Unternehmenskultur bereichern und das Image positiv beeinflussen.
Die Kooperation zwischen Ihnen und der LHUN wird dabei vertraglich geregelt. Die Mitarbeiter*innen bleiben bei der LHUN beschäftigt. Sie zahlen der LHUN für die erbrachten Dienstleistungen der Mitarbeiter*innen ein fest vereinbartes Entgelt.
Im Gegenzug sorgen wir für einen vollständigen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz unserer Mitarbeiter*innen und übernehmen die Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Haben Sie einen freien Arbeitsplatz und möchten Sie jemandem eine Chance geben? Dann unterstützen wir Sie gerne dabei. Sprechen Sie uns an.